Hausordnung & WLAN-Bedingungen

Liebe Feriengäste!

Unser Ferienhaus soll Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.

 

Allgemein

Sollten Sie etwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Objektverwaltung. Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus oder auf der Terrasse befinden, oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung, dem Inventar und dem Gartenbereich sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.

Küche

Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.

Beschädigungen

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Bitte teilen Sie uns unverzüglich entstandene Schäden mit, damit diese nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung festgestellt werden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten (in der Regel über die Kaution und/oder Privat-Haftpflichtversicherung). Fliegen und Spinnen im Haus bitten wir nicht an den Wänden und Vorhängen zu töten, da so unschöne Flecken entstehen, deren Beseitigung mit in Rechnung zu stellenden Kosten verbunden sind. Bitte nutzen Sie die Rollläden und Fliegengitter an den Fenstern und Terrassentüren.

Lüften

Zur Vermeidung von Schimmelbildung ist ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen/Baden. Sorgfaltspflicht

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Entsorgung

Der Abfall wird nach Restmüll, Papier und Pappe. Entsprechende Behältnisse stehen hinter dem Grundstück zur Verfügung. Glasbehälter wie Flaschen und Gläser sind in den örtlichen Altglascontainern zu entsorgen. Der nächstmögliche befindet sich in der Dorfstraße 64B (Feuerwehr). Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel oder Kosmetiktücher in die Toilette).

Reinigung

Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Vitrine und Schränke einzuräumen. Im eigenen Interesse und Werterhaltung der Immobilie bitten wir Sie spätestens alle 2 Tage zu saugen und zu wischen.

Ruhezeiten

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.

Internet/WLAN

Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die WLANNutzungsregeln zu berücksichtigen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns gegen jeglichen Missbrauch mit absichern (müssen). Mit Buchung der Ferienunterkunft akzeptieren Sie als Mieter diese Vereinbarung.

Rauchen

Rauchen ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Ferienhaus.

Entsorgen

Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in die Mülltonne.

Haustiere

Das Mitbringen von Hunden kann auf Anfrage gestattet sein. In diesem Fällen darf das Haustier nicht allein im Objekt bleiben, das Benutzen von Betten und Sofa durch den Hund ist untersagt. Der Au0enbereich darf nicht als Hundetoilette genutzt werden. Läufige Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet.

Parkmöglichkeiten

Es kann direkt vor dem Ferienhaus in der dafür vorgesehenen Fläche geparkt werden, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in dem Langzeitparkplatz in der Nähe. Bitte nutzen Sie nicht die mit Ziffern gekennzeichneten Privatparkplätze neben und hinter dem Haus. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf die Rasenflächen oder den Gehweg. Beschädigungen durch falsches Parken müssen dem Gast in Rechnung gestellt werden. Hausrecht Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter oder sein Verwalter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss. Gelegentliche Gartenarbeiten Es kann dazu kommen, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten am Garten und den Rasenflächen verrichtet werden müssen. Diese finden in Absprache mit Ihnen als Gast statt.

Schlüssel

Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.

An- und Abreise

Die Anreise erfolgt ab 16 Uhr oder nach Absprache. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste das Ferienhaus bis spätestens 10 Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte das Ferienhaus wieder so aussehen, wie Sie sie vorgefunden haben. Bitte hinterlassen Sie das Haus besenrein, entsorgen Sie sämtlichen Müll, leeren Sie die Kühl- /Gefrierkombination und reinigen Sie die Oberflächen der Tische und Küchenarbeitsfläche. Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Nichtbeachtung der Hausordnung folgende Kosten in Rechnung gestellt werden können:

Nicht geleerte Mülleimer: 10 Eur

Hinterlassen von schmutzigem Geschirr/nicht geleerte Spülmaschine: 20 Eur

Nicht besenreines Verlassen des Mietobjektes: 30 Eur

Übrig gelassene Lebensmittel im Kühl-/Gefrierschrank: 10 Eur

Nicht gereinigter Backofen: 10 Eur

Nachweislich im Hausmüll entsorgtes Glas, welches aussortiert werden muss: 15 Eur

Leider sehen wir uns zu diesen Bedingungen gezwungen aufgrund des gehäuften unsachgemäßen Gebrauchs der Einrichtung.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.

Ihre Gastgeber

 

WLAN Nutzungsregeln Ferienhaus Sanddorn, Dorfstraße 60 in 18556 Breege

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.